Beate Maihöfer
Beate Maihöfer ist die Gründerin der Kanzlei. Sie hat sich unter anderem darauf spezialisiert, Betriebs- und Personalräte bei betrieblichen Veränderungen und Umstrukturierungsmaßnahmen zu begleiten und zu beraten. Als Referentin ist es ihr Anliegen, Betriebs- und Personalräte so „auszurüsten“, dass diese in der Lage sind, das Entstehen von Konflikten zu vermeiden bzw. sie - wenn möglich - zu lösen.
Beate Maihöfer ist seit 1988 als Rechtsanwältin und seit 1992 als Fachanwältin für Arbeitsrecht zugelassen.
Von 1989 bis 1995 war sie in Köln und seit 1995 ist sie in Heilbronn tätig.
Rechtsanwältin Maihöfer berät und vertritt ArbeitnehmerInnen, Betriebsräte und Personalräte in arbeitsrechtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen. Sie berät und begleitet Betriebsräte und Personalräte bei betrieblichen Veränderungen und Umstrukturierungsmaßnahmen. Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit stellt die dauerhafte begleitende Sachverständigentätigkeit für Betriebsräte und Personalräte dar.
Als Referentin ist Rechtsanwältin Maihöfer im Arbeits-, Betriebsverfassungs-, Personalvertretungs- und Tarifrecht tätig. Rechtsanwätin Maihöfer begleitet und berät Gewerkschaften bei Haustarifvertragsverhandlungen.
Sie ist für ver.di Mitglied im Aufsichtsrat der VR Kreditwerk AG.
„Konfliktfähigkeit braucht Kreativität“
Sie erreichen
Frau Rechtsanwältin Maihöfer
Telefonisch: 07142 / 788 40 30
Email: » kanzlei(at)ra-maihoefer.de